Auf meinen Brief an Frau Bundesrätin Sommaruga vom 6.2.2012 habe ich gestern einen Brief des Bundesamtes für Justiz BJ erhalten (vom 14. Februar 2012) [Hervorhebungen hinzugefügt]:
Revision Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Sehr geehrter Herr Bühlmann
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 6. Februar 2012 zu beantworten.
Nach geltendem Recht hat ein Ehegatte bei der Scheidung Anspruch auf die Hälfte der während der Ehe erworbenenen Austrittsleistung des anderen Ehegatten, wenn bei diesem noch kein Vorsorgefall eingetreten ist. Andernfalls hat der berechtigte Ehegatte nur Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (Art. 124 Abs. 1 ZGB).
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat in seinem Vorentwurf zur Änderung obgenannter Rechtslage vorgeschlagen, die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel zukünftig auch dann noch je zur Hälfte zu teilen, wenn im Zeitpunkt der Scheidung der Vorsorgefall beim verpflichteten Ehegatten wegen Invalidität oder Pensionierung bereits eingetreten ist. Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hat allerdings im November 2011 dem Bundesrat eine neue Lösung für die Teilung der vorsorgerechtlichen Ansprüche vorgelegt. Gestützt darauf ist somit davon auszugehen, dass der Bundesrat voraussichtlich Mitte 2012 dem Parlament einen überarbeiteten Entwurf unterbreiten wird.
Der Bundesrat hat noch keine Übergangsbestimmungen in Bezug auf die in Frage stehende Revision vorgesehen. Es ist allerdings klar, dass er auch in diesem Punkt nach einer praktikablen und pragmatischen Lösung suchen wird.
Freundliche Grüsse
Bundesamt für Justiz BJNatascia Nussberger
Rechtsanwältin
Eine sehr speditive Antwort, das ist erfreulich und sei hier verdankt. Selbstverständlich sind wir nun sehr gespannt, wie diese neue Lösung denn aussehen wird. Es fragt sich, ob dies auch bedeutet, dass die problematische und komplizierte Teilung des Restdeckungskapitals nochmals hinterfragt wurde. Der Bundesrat hatte ja u.a. leider bisher die Teilung der Rente abgelehnt. Es wäre sehr zu begrüssen, wenn er hier nochmals über die Bücher gehen würde. Und natürlich sollte auch für die bereits Betroffenen unbedingt eine Verbesserung ihrer prekären Situation gesucht werden. Einige Betroffene hoffen ja nun schon seit Jahren auf eine Lösung.
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