Der «Beobachter» berichtet in der Ausgabe Nr. 25/26 vom 9.12.2016 über das Inkrafttreten der Revision des Vorsorgeausgleichs („Profitieren auch Geschiedene vom neuen Gesetz?“, Seite 98). Der Artikel ist auch online verfügbar („Scheidung: Was bringt das neue Gesetz zum PK-Splitting?“).
Die Autorin des Artikels geht dort der Frage nach, ob auch bereits Geschiedene noch etwas von dem neuen Gesetz haben. Erwähnt wird die Möglichkeit, ein Gesuch auf Umwandlung1 beim Gericht einzureichen und welches die Voraussetzungen dafür sind. Bei der Umwandlung werde die bisherige Rente versicherungstechnisch umgerechnet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen stelle dazu einen simplen Umrechnungsrechner zur Verfügung. Dieser werde «im Dezember 2016» auf www.bsv.admin aufgeschaltet.
Der Rechner ist in der Tat bereits aufgeschaltet (www.bsv.admin.ch/fzv19h‑umrechnung, unten auf „Umrechnung des Rentenanteils in eine lebenslange Rente (Art. 19h FZV)“ klicken). Bei der Eingabe der Daten ist zu beachten, dass bei der Umwandlung das voraussichtliche Datum der Rechtskraft des Urteils über die Umwandlung massgebend ist und nicht etwa das Datum des früheren Scheidungsurteils.
- Siehe Artikel 7e Schlusstitel ZGB ↩